Nachfolgend ist der einfachheitshalber stets von Coaching die Rede. Sämtliche Meditationen und Beratungen sind darin eingeschlossen und werden nicht extra aufgeführt. Auch sind immer beide Geschlechter angesprochen.
Generell
Grundlage des Coachings ist das vorbereitende Erstgespräch zwischen den beiden Parteien. Hierbei wird das Thema / der Grund für das Coaching vom Klienten benannt. Der Coach erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm von dem Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Klienten. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Verantwortung des Coachs
Der Coach wird die eingesetzten Methoden und Techniken dem Klienten erläutern. Insbesondere sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Coaching im Generellen neue relevante Beziehung im Leben des Klienten schaffen kann. So experimentiert der Klient häufig mit dem neuem Kontaktverhalten, wodurch die Umgebung in einen Lernprozess gerät. Dieser kann positive oder negative Auswirkungen haben. Alle Informationen werden vom Coach vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich dem vereinbarten Coaching-Verhältnis. Die Informationsweitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Klienten.
Verantwortung des Klienten
Ein Coaching beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Coach macht in diesem Zusammenhang hiermit darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Der Klient ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase nach und / oder zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem eigenen Verantwortungsbereich. Versicherung ist Sache des Klients.
Zeitrahmen, Vergütung
Das Coaching ist zeitlich begrenzt. Der Zeitrahmen beträgt in der Regel 60 min – 90 min, wenn nichts anderes vereinbart wird. Für eine Coaching-Sitzung à 60 Minuten beträgt die Vergütung CHF 130.- und für eine Sitzung à 90 Minuten CHF 195.- Die Bezahlung erfolgt nach jeder Sitzung in bar oder per Twint. Bei regelmässigen Coachings kann auf Wunsch eine Rechnung ausgestellt werden nach mehreren Sitzungen. Der Rechnungsbetrag (Vergütung) ist sofort nach Ausstellung der Rechnung, ohne Abzug, fällig. Die pünktliche und vollständige Begleichung der Rechnung ist auch fällig, wenn das Coaching-Ziel nicht erreicht wurde.
Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten, ohne Angaben von Gründen, jederzeit gekündigt werden. Bereits in Anspruch genommene Leistungen sind unabhängig davon zu bezahlen.
Ausfallvergütung
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Coaching-Terminen hat der Klient dem Coach eine Ausfallvergütung als Schadenersatz in Höhe von 80 % der Gesamtgebühr zu zahlen. Sagt der Klient den Termin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab, entfällt die Ausfallvergütung.
Abgrenzung zu Therapie oder sonstigen Heilbehandlungen
Das Coaching ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist der Klient aufgefordert, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.
Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort und Gerichtstand wird, soweit rechtlich zulässig, Küsnacht ZH, Schweiz vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sich in dem Vertrag Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn des Vertrages gewollt haben.